Versicherungen / Kostenträger
Wir bitten um Verständnis, daß unsere Bettenstation nicht für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, wie z.B. AOK, TK, DAK Barmer, BKK, IKK, BIG, SBK, KKH oder vergleichbar zur Verfügung steht. Aufgrund politischer Vorgaben werden nur in seltenen Ausnahmefällen Privatkliniken in den regionalen Bettenplan aufgenommen. Dieser Krankenhausbettenplan wird von der Politik und den gesetzlichen Krankenkassen nach überholten und veralteten gesellschaftspolitischen Vorstellungen bestimmt. Zielsetzung ist oftmals die Vorstellung, dass öffentliche Krankenhäuser vor den preiswerter arbeitenden Privatkliniken geschützt werden sollen.
Öffentliche Krankenhäuser genießen die Duale Finanzierung. Dabei werden die Investitionen durch den Steuerzahler bezahlt. Die eigentliche Krankenhausrechnung nach dem DRG Fallpauschalengesetz ist nur für die Betriebskosten gedacht. Der Krankenhauspatient bezahlt somit doppelt: Zum einen über seine Steuern und dem Finanzamt, zum anderen über die gesetzlich festgelegten Krankenkassenbeiträge. Infolge leerer Kassen wird vielerorts nur noch verhalten in die Krankenhäuser investiert.
Private Krankenhäuser und Kliniken, welche kein „Asyl“ im Krankenhausbettenplan gefunden haben müssen ihre Investitionen alleine aus den Krankenhausrechnungen bezahlen. Diese monotheistische Finanzierung entspricht den Vorgaben der EU, Europäischen Union, und belastet nicht den Steuerzahler. Dabei sind unsere Rechnungen zumeist auch noch billiger als von vergleichbaren öffentlichen Krankenhäusern.
Sofern bei privaten Krankenversicherten medizinisch indizierte Operationen vorgenommen wurden übernehmen die privaten Krankenversicherungen, wie zB. DKV, DEBEKA, Allianz, Signal, Iduna, Central, Inter, Münchner Verein Continentale, Barmenia, HanseMerkur, aber auch die Beihilfe die anfallenden Arztrechnungen und Klinikkosten. Die Rechnungen werden direkt an den Patienten adressiert und von Diesem zur Kostenerstattung bei seiner Versicherung eingereicht.
Der Erstattungsanteil richtet sich dabei nach dem individuell mit der Krankenversicherung ausgehandelten Leistungsumfang des Versicherungsvertrages.
Beim Basistarif der privaten Krankenversicherungen orientiert sich der Leistungsumfang am Leistungskatalog der GKV. Im Alltag zeigt sich jedoch, dass die privaten Versicherer oftmals aus Kulanz deutlich mehr leisten als gesetzliche Krankenkassen.
Generell gilt jedoch für Basisversicherte, dass diese den Umfang der Leistungen vor Aufnahmen lieber erfragen sollten.



